Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich

Die Sterne Personal GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 286711 (nachfolgend Sterne Personal) bietet Dienstleistungen für Unternehmer (nachfolgend „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit Online-Marketing und Personalbeschaffung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage aller geschlossenen Kooperationsverträge zwischen Sterne Personal als Anbieter der im Kooperationsvertrag festgehaltenen Leistungen und dem beteiligten Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Ein dem Auftraggeber vorgelegtes schriftliches Angebot sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteile eines Kooperationsvertrags im Sinne dieser AGB.
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Kooperationsvertrag in schriftlicher Form festgehalten.
Mit Zustandekommen des Kooperationsvertrags erklärt der Auftraggeber sein vollständiges Einverständnis zu diesen AGB.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese kann zur Zeit des Vertragsschlusses auf der Sterne Personal–Webseite eingesehen werden.

Vertragsart und Vertragsgegenstand

Wir bieten unseren Auftraggebern insbesondere Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings und Online-Recruitings. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren Angeboten.
Bei dem zwischen Sterne Personal und dem Auftraggeber geschlossenen Kooperationsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Es besteht Einigkeit, dass wir bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes schulden.
In Bezug auf die Inhalte eines mit uns eingegangenen Kooperationsvertrags steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB zu.

Vertragsschluss

Der Vertragsschluss zwischen Sterne Personal und dem Auftraggeber kann fernmündlich (Videochat, Telefon), elektronisch (E-Mail, Adobe Sign, Lexoffice oder andere elektronische Form) oder schriftlich erfolgen. Als Vertragsannahme gilt auch die explizite Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot. Hierbei sind etwaige Bindungsfristen zu beachten, sofern diese im Angebot gesondert angegeben sind.
Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Auftraggeber durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Auftraggeber willigt ein, dass wir das Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis-/Dokumentationszwecken aufzeichnen.
312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden keine Anwendung.

Vergütung der Leistungen, Fälligkeit und Rechnungsstellung

Die Vergütung der von Sterne Personal zu erbringenden Leistung wird in dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Kooperationsvertrag schriftlich festgelegt. Grundsätzlich wird die Vergütung dabei in eine Initiierungsgebühr (Set-Up Gebühr) sowie laufende, monatlich zu entrichtende Gebühren unterteilt.
Grundsätzlich sind sämtliche Preisangaben Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die vereinbarte Initiierungsgebühr ist unverzüglich ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Die monatliche oder einmalige Gebühr für die Kampagnen sind für den Folgemonat, bzw. die Gesamtlaufzeit zu entrichten.
Mit Ablauf einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Fälligkeit kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch Sterne Personal bedarf. Im Falle des Verzugs werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird vorbehalten.
Sterne Personal behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die bestehenden Leistungen so lange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen ist. Ebenso behält sich Sterne Personal das Recht vor, nach eigenem Ermessen von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen.
Der Auftraggeber kann die vereinbarte Vergütung ausschließlich auf unser angegebenes Konto überweisen:
Zahlungsempfänger: Sterne Personal GmbH
Bank: Volksbank BraWo
BIC: GENODEF1WOB
IBAN: DE98 2699 1066 2577 7630 00
Rechnungen der Sterne Personal werden ausschließlich in elektronischer Form als Datei-Anhang einer E-Mail im pdf-Format gestellt. Außerdem befindet sich in dieser Mail ein individueller Link, mit dem die Rechnung heruntergeladen werden kann.
Eine Rechnungsstellung per Post wird grundsätzlich nicht angeboten.
Vergütungen werden nicht erstattet.

Laufzeit und Kündigung

Leistungsbeginn und Laufzeit der Kooperation werden im jeweiligen Hauptvertrag vereinbart.
Grundsätzlich wird ein Kooperationsvertrag in Form eines Kontingentvertrags geschlossen.
Es verlängert sich die Vertragslaufzeit, vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen, jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag gekündigt hat. Die konkrete Kündigungsfrist bemisst sich nach der Gesamtlaufzeit der Kampagne und wird gesondert im Kooperationsvertrag festgelegt.
Bei Kontingentverträgen mit einer vereinbarten Anzahl von Kampagnen erfolgt der jeweilige Leistungsbeginn nach Abruf durch den Auftraggeber. Erst mit dem Abruf eines Kontingents beginnt der Prozess der Optimierung der Kampagne/n sowie das Marketing auf den ausgewählten Kanälen. Der Abruf von Kontingenten kann formlos, muss jedoch per Schriftform zum Beispiel per E-Mail erfolgen. Nicht abgerufene Kontingente verfallen nach Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums gegenstandslos.
Ein Kontingent entspricht einem Stellenprofil für einen, vom Kunden genannten, Standort. Der Standort ist in der aktiven Kampagnenlaufzeit nicht änderbar. Ein Kontingent entspricht einer 30-tägigen Laufzeit. Ein früheres Abschalten der Kampagne auf explizitem Wunsch zieht keine Rückzahlung getätigter Vergütungen mit sich.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Vorzeitige und/oder freie Kündigungsrechte des Auftraggebers innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

Grundlagen der Zusammenarbeit

Sterne Personal verpflichtet sich den Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen, insbesondere bei seinen Recruiting-Aktivitäten, zu unterstützen. Wir sind berechtigt uns dazu der Hilfe externer Dritter bzw. Dienstleister zu bedienen. Während der Zusammenarbeit wird die Sterne Personal GmbH Websites/Landingpages im Namen des Kunden hosten, um die Vertragserfüllung zu gewährleisten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich Sterne Personal alle Informationen, Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die notwendig sind, damit die Kampagne optimal konzipiert werden kann (Mitwirkungspflicht). Dies beinhaltet insbesondere zutreffende und vollständige Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers zu hinterlassen, sowie das Absolvieren des Onboarding-Prozesses mitsamt der Bereitstellung von Unternehmensinformationen, Bildern und dem Unternehmenslogo in digitaler Form.
Alle im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Auftraggeber hinterlegten Informationen, Auskünfte und Unterlagen, werden nach Absolvieren des Onboarding-Prozesses hinsichtlich Ihrer Vollständigkeit, Qualität und damit der Nutzbarkeit für die Kampagne von Sterne Personal geprüft und abgenommen. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers gilt als erfüllt, wenn Sterne Personal die Abnahme erteilt hat. Gelangt Sterne Personal zu dem Schluss, dass diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Auskünfte und Unterlagen für eine Kampagne nicht nutzbar sind, so ist Sterne Personal dazu berechtigt den geplanten Kampagnenstart so lange zu verzögern, bis ein angemessenes Qualitätsniveau der Informationen erreicht ist. Hinreichend nutzbar und qualitativ angemessen sind dabei Informationen, die es einem unbeteiligten, objektiven Dritten erlauben, den vom Auftraggeber beschriebenen Auftrag vollumfänglich zu verstehen.
Alle im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Auftraggeber zu hinterlegenden Informationen, Auskünfte und Unterlagen sind spätestens zwei Wochen vor der geplanten Liveschaltung zur Verfügung zu stellen. Wird diese Frist nicht gewahrt, so ist Sterne Personal berechtigt den geplanten Kampagnenstart zu verzögern, bis diese Informationen, Auskünfte und Unterlagen vorliegen.
Der Auftraggeber ist ferner dazu verpflichtet, vor dem Veröffentlichungszeitpunkt der gestalteten Inhalte, diese abzunehmen und zur Veröffentlichung freizugeben. Mit Kenntnisnahme der Fertigstellung wird dem Auftraggeber eine Abnahmefrist von 3 Werktagen gewährt, beginnend mit entsprechend zugegangener Mitteilung. Verstreicht diese Frist, ohne dass der Auftraggeber dahingehend tätig geworden ist, so gelten die Inhalte als abgenommen und zur Veröffentlichung freigegeben. Gibt der Auftraggeber auf diesem Wege Inhalte frei, haftet Sterne Personal mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten nicht für fehlerhafte Stellenanzeigen und/oder sonstige Leistungen.
Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistung notwendigen Daten bei uns vollständig vorliegen bzw. die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
Etwaige Gewährleistungspflichten und Garantien seitens Sterne Personal entstehen erst, sobald der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht vollständig erfüllt hat.

Nutzungsrechte und Urheberrechte

Alle Rechte an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von Sterne Personal verbleiben uneingeschränkt bei Sterne Personal.
Sämtliche Arbeitsergebnisse, Leistungen und Informationen, die von Sterne Personal für den Auftraggeber produziert und zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht von Sterne Personal.
Der Auftraggeber erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Stellenprofil, die von Sterne Personal auf Webseiten veröffentlicht worden sind.
Der Auftraggeber garantiert, dass alle an Sterne Personal übermittelten Angaben und Inhalte frei von Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. Sterne Personal ist nicht dazu verpflichtet die vom Auftraggeber übermittelten Inhalte, einschließlich der Bild- und Textelementen und sonstigen Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit bzw. rechtliche Zulässigkeit und/oder die mögliche Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt Sterne Personal insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
Sterne Personal trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von Sterne Personal erstellten Stellenanzeigen einschließlich der Bild- und Textelemente sowie sonstige Angaben. Dies gilt nicht, sofern Stellenanzeigen, Stellenanzeigendaten einschließlich der Bild- und Textelementen und sonstigen Angaben von der Auftraggeberin an Sterne Personal übermittelt worden sind. Diese Regelung wird auch nicht dadurch außer Kraft gesetzt, dass die Auftraggeberin die Veröffentlichung der Werbeanzeigen freigibt, es sei denn die Auftraggeberin hat aktiv Einfluss auf die erstellten Stellenanzeigen genommen.
Die Verletzung unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie unserer Urheberrechte werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.

Referenznennung

Der Auftraggeber räumt Sterne Personal das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die von Sterne Personal – im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit – erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Zusammenhang einer Referenzkundennennung zu verwenden. Dazu gehört unter anderem die Verwendung von Logos des Auftraggebers; die Verwendung von Fotos, Videos, Grafiken und anderem Material, welches im Kontext der Zusammenarbeit entstanden ist; sowie der Veröffentlichung von Ergebnissen zur publizistischen Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien. Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden; auf berechtigte Interessen von Sterne Personal wird dabei Rücksicht genommen.



Haftung

Wir haften den Auftraggebern gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
In sonstigen Fällen haften wir nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann, und zwar beschränkt auf den Ersatz vorhersehbaren und typischen Schadens.
Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

Datenschutz

Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart.
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass Sterne Personal seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.
Wir informieren separat in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen und Daten, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind bzw. geworden sind oder bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bekannt waren. Unternehmen, die mit einer Partei i.S.d. §§ 15 ff AktG verbunden sind, sind nicht Dritte im Sinne von vorstehendem Satz 1; gleiches gilt für Personen und Unternehmen, die zur Erfüllung des Vertrages von einer Partei beauftragt wurden und die in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet (worden) sind. Diese Geheimhaltungsverpflichtung setzt sich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für ein Jahr fort.
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, seine im Rahmen der Zusammenarbeit etwaig erhaltene Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sorgsam aufzubewahren. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, diese Zugangsdaten an externe Dritte weiterzugeben oder zu übertragen. Hat der Auftraggeber die Verwendung seiner Zugangsdaten durch einen externen Dritten vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet, hat er Sterne Personal von jedem durch die unbefugte Verwendung der Zugangsdaten verursachten Schaden freizustellen.
Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch uns widersprechen, muss diese schriftlich erfolgen. Hierzu können Sie uns eine E-Mail zukommen lassen an: s.weber@sternepersonal.de oder den herkömmlichen Postweg nutzen. In dem Widerspruch sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten zu benennen, über die wir Sie nicht mehr kontaktieren dürfen. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu unseren Lasten. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang der Mail bei uns.

Schlussbestimmungen

Erklärungen: Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag in Schriftform erfolgen. Sterne Personal kann hierzu die vom Auftraggeber im Auftragsschreiben angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Auftraggeber Sterne Personal unverzüglich mitteilen.
Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform nach § 126b BGB (z.B. E-Mail oder Brief). Ebenso gilt dies für Änderungen und Ergänzungen des Kooperationsvertrags. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
Aufrechnung: Der Auftraggeber kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von Sterne Personal unbestritten ist.
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand: Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Auftraggeber sind die Gerichte in München. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Auftraggeber auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.
Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch.
Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher und redlicher Betrachtungsweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.


AGB Version: 15.01.2024

Sterne Personal GmbH, München, Deutschland